03/2018 Erleichterungen oder Abweichungen - der feine Unterschied
Für den Fall, dass in bergründeten Einzelfällen bauordnungsrechtliche Brandschutzanforderungen nicht vollumfänglich erfüllt werden, sehen die Landesbauordnungen
grundsätzlich zwei unterschiedliche Instrumente vor, welche als Abweichung und Erleichterung bezeichnet werden.